Ich würde es mal so definieren:
Die Summe der Flächen von Seitenteilen und Oberlichtern muss auf jeden Fall deutlich kleiner sein als die der Türblätter.
Wenn ich Wort "untergeordnet" sprachwissenschaftlich verwende, sehe ich den Anteil auch kleiner 50%; so im Bereich bis 25-30%.
Aber: Der unbestimmte Rechtsbegriff lässt uns ja auch gewisse Freiheiten ... ;-))
Denn die MBO 2002 lässt ja Abschlüsse mit Seitenteil bis 2,5 m Breite (ohne "untergeordnet") zu; zur Höhe macht Sie gar keinen Angabe. Insofern sehe ich hier auch den Spielraum.
Gruß
C. Lammer